Erklärung Wahlarzt

  • Als Wahlarzt erbringe ich meine Leistungen ohne Vertragsverhältnis mit den Krankenkassen. Das ermöglicht meinen Patienten die freie Arztwahl und mir eine ausgiebigere und individuellere Behandlung meiner kleinen Patienten.
     
  • Die Behandlung als Privatpatient bedeutet aber auch, dass die Kosten nicht automatisch über eine Krankenkasse abgerechnet werden.
     
  • Das Arzthonorar und etwaige Behandlungskosten sind direkt bei Ihrem Besuch zu bezahlen (bar oder per Bankomat). Über diese Kosten erhalten Sie eine Zahlungsbestätigung, die Sie dann selbst bei Ihrer Krankenkasse zum Kostenersatz einreichen können.
     
  • Dieser Kostenersatz ist nicht für jede Art der Behandlung der gleiche und variiert auch von Krankenkasse zu Krankenkasse. In der Regel werden durch diesen Kostenersatz nicht die gesamten geleisteten Honorar- bzw. Behandlungskosten abgedeckt.